Adolf Clarenbach wurde um 1495 auf dem „Buscherhof“ geboren, die Hofstatt gehörte damals kirchlich zu Lüttringhausen und politisch zu Lennep. An seinem Geburtshaus erinnert eine Gedenktafel an den „Bergischen Reformator“. Seine Eltern waren fromm. Manches spricht dafür, dass sie dem Franziskanerorden und dessen spezifischen Frömmigkeitsformen zugetan waren. Die angesehene Familie war im Rheinland sehr verzweigt. Verwandte fanden sich z.B. auch in Neuss, ein Vetter war Priester in Köln.
Nach dem Besuch der Lenneper Stadtschule besuchte Adolf Clarenbach seit etwa 1510 die stark vom Humanismus geprägte Domschule in Münster. 1514 immatrikulierte er sich an der Universität in Köln. 1517, also in dem Jahr von Luthers Thesenanschlag, wurde er dort zum Magister Artium promoviert.
Um 1520 ist Adolf Clarenbach als Lehrer in der späteren Wiedertäuferstadt Münster nachweisbar. Hier kam er wegen seiner Ansichten über den Gebrauch von Heiligenbildchen und das Fürbittgebet für die Verstorbenen mit der kirchlichen Obrigkeit in Konflikt. Aus der Stadt ausgewiesen, kam er als Konrektor an die städtische Lateinschule in Wesel, konnte sich aber auch dort nicht lange halten und wurde vom Fürsten von Kleve seines Amtes enthoben. Es folgte ab 1525 ein Wanderleben, zunächst nach Osnabrück, 1527 schließlich wieder in seine Heimat Lüttringhausen, dann nach Büderich und Elberfeld, überall wegen seines offenen Bekenntnisses für die Lehre Luthers vertrieben. Gerade war in den Düsseldorfer Religionsgesprächen der Boden für die reformatorische Bewegung bereitet worden. An vielen Orten hielt er Bibelauslegungen.
Als er seinen Freund und Glaubensgenossen Johann Klopreis nach Köln vor das geistige Gericht begleitete, wurde er am 3.04.1528 selber verhaftet und der Prozeß wegen Häresieverdachts (Verdacht auf Ketzerei) gegen ihn eröffnet. Während Klopreis die Flucht gelang, wurde Adolf Clarenbach, obgleich er gegen die Anklage beteuerte, kein Lutheraner zu sein, nach anderthalbjähriger Gefangenschaft als Ketzer verurteilt, zusammen mit einem anderen Glaubensgenossen, dem „Gotteslästerer“ Peter Fliesteden.
Vor dem Tode betete der Verurteilte das Vater Unser, das Apostolische Glaubensbekenntnis und auch das Ave Maria. Die von ihm erwartete Verehrung der Hl. Drei Könige, der Kölner Hauptpatrone, lehnte er aber entschieden ab. Um seine Todesqualen bei der Verbrennung am 28.09.1529 abzukürzen, hing ihm der Henker ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals. Die Hinrichtungsstätte befand sich am Melatenhof südlich des heutigen Melaten-Friedhofs im Bereich der Straßenkreuzung Clarenbachstraße/Lortzingstraße.
Petrus Medmann, ein Augenzeuge, schreibt in seiner Randnotiz in einem seiner Bücher über Adolf Clarenbach: „Nach zweijähriger Haft hätte er der grausamen Gefangenschaft entgehen können, wenn er nur hätte zugeben wollen, dass die Laien keinen Anspruch auf die eine Hälfte des Sakraments haben. Zweimal hörte ich ihn mit den sogenannten Theologen disputieren; mit vorzüglichem Gedächtnis und durchaus treffend bewies er alle seine Lehren aus den heiligen Schriften; und von den Kirchenvätern zitierte er besonders Augustin.“
Bei Axel Blum ist Adolf Clarenbachs letzte Aussage wiedergegeben: „ Und wenn ihr mich schon getötet habt, so werdet ihr dennoch euren Willen nicht haben, ich aber werde das ewige Leben haben. So erschreckt mich also dieser Tod nicht, denn ich weiß, das Christus Tod, Teufel und Hölle überwunden hat.“
Diese Worte habe er dem Gerichtsherrn zugerufen, ehe er in die als Scheiterhaufen dienende Strohhütte geführt wurde. Der wirkliche Grund für seine Verurteilung dürfte in der Befürchtung gelegen haben, dass die in seinen Privatpredigten zum Ausdruck kommenden reformatorischen Anliegen gefährliche Folgen bis hin zu Gewalttaten gegen Kirche und Staat haben könnten.
Ebenfalls ihm zu Ehren wurde 1829 ein Kronleuchter gestiftet, der noch heute die evangelische Stadtkirche Remscheid-Lüttringhausen ziert. Auf dem Melatenfriedhof in Köln befindet sich ein Gedenkstein zum Andenken an Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden.